Widerrufsbelehrung bei Online-Shops – neue Entscheidung

Man liest ja so vieles in letzter Zeit über die Unwirksamkeit und Wirksamkeit von Widerrufsbelehrungen, daraus entstehenden Abmahngefahren und aktuellen Urteilen. Der BGH hat nun am 12. April 2007 entschieden (Az.: VII ZR 122/06). Laut shopbetreiber-blog.de hieß es in einer Pressemeldung: „Die Widerrufsbelehrung muss, wenn sie nicht genau einem gesetzlichen Muster entspricht (Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV), den Anforderungen genügen, die das Gesetz an verschiedenen Stellen formuliert.“.

Die allgemeine Auffassung ist nun, dass daraus geschlossen werden kann, dass das amtliche Muster gültig sein muss, wenn man sich streng an die Regeln hält – wunderbar! Nun können wir nur hoffen, dass dieser Umkehrschluss auch so gültig ist und das amtliche Muster verwendet werden kann. Zu finden ist dieses Muster z.B. unter:
http://www.fernabsatz-gesetz.de/Widerrufsrecht/musterwiderrufsrechtsbelehrung_im_fernabsatz.htm

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